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Anlagevermittler müssen die für Kapitalanlagen vorliegenden Informationen nachprüfen oder zumindest ungefragt auf die unterbliebene Nachprüfung hinweisen.


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Eine neue EU-Verordnung räumt Flugreisenden ab 2005 bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen deutlich mehr Rechte ein.


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Reiseveranstalter sind zur Weitergabe von Vorwarnungen über mögliche Naturkatastrophen am Zielort der Reise verpflichtet.


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Eine finanzielle Überlastung des Schuldners führt bei Grundschulden, anders als bei Bürgschaften, nicht für sich alleine zur Sittenwidrigkeit des Vertrages.


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Bei einem Kauf auf einer Verbrauchermesse hat der Verbraucher kein Wiederrufsrecht wie es bei Haustürgeschäften üblich ist.


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Hat sich eine Bank zur Eröffnung eines "Girokontos für jedermann" verpflichtet, kann die Kontoeröffnung nicht allein wegen geringer Einkünfte abgelehnt werden.


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Ein Gebrauchtwagen-Händler darf bei den Verkaufsverhandlungen einen Unfall am Kaufobjekt nicht durch entsprechende allgemeine Angaben bagatellisieren.


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Ein Makler kann nur dann eine Provision verlangen, wenn er gegenüber dem Auftraggeber den Namen und die Adresse des späteren Geschäftspartners offenbart hat.


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Beteiligt sich ein Verbraucher an einem geschlossenen Immobilienfonds, so kann er den Beitritt rechtswirksam widerrufen, wenn ihn der Anlagevermittler in einer Art Haustürgeschäft besucht hat.


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Besteht bei einem Kauf Streit darüber, ob der Kaufpreis wirklich bezahlt wurde, obliegt es dem Verkäufer, die fehlende Entrichtung nachzuweisen.


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